Sternen­kinder

Sternenkinder

Hört ein kleines Herz auf zu schlagen, bleibt die Welt für einen Moment stehen.

Betroffene Eltern und Familien in dieser Situation beizustehen und zu begleiten ist wahrlich keine leichte Aufgabe und doch sind wir mit dem Herzen bei Ihnen und versuchen Erinnerungen zu schaffen, einen guten Platz für ihr Baby zu finden und einen Abschied zu gestalten der schmerzt, aber auch Trost spendet, ja auch schön sein darf. Ob ganz still und im engsten Familienkreis oder laut und bunt mit Musik, Konfetti, Ballons und Seifenblasen. Wir stehen Ihnen bei und sind an Ihrer Seite, in Ihrem Tempo und mit Ihren Wünschen.

Als Sternenkind, seltener als Schmetterlingskind oder Engelskind, werden verstorbene Kinder bezeichnet, insbesondere wenn sie vor, während oder bald nach der Geburt gestorben sind.

„Viele Kliniken verfügen über Abschiedsräume für betroffene Familien. Hier finden sie eine geschützte Umgebung, um sich zurückzuziehen. Bestenfalls können auf Wunsch der Eltern auch Freunde und Verwandte bei der Abschiedszeremonie dabei sein. Damit haben auch sie die Möglichkeit, das Kind persönlich kennenzulernen. Das ist vielen Eltern wichtig. Persönliche Erinnerungsstücke wie Fotos, Fußabdrücke, das Namensbändchen oder eine Kerze tragen dazu bei, dass etwas bleibt von den kleinen Erdenbürgern, die manchmal nur wenige Stunden mit ihren Eltern verbringen konnten. Ehrenamtliche Initiativen versorgen die Kliniken mit schönen Einschlagtüchern und genähten Utensilien wie Sterne oder Herzen.

Die Aktion „Dein Sternenkind“ trägt dazu bei, dass den Eltern auf Wunsch professionell fotografierte Bilder bleiben, mit denen sie die Erinnerung an ihr Kind wachhalten können. Verschiedene Selbsthilfe-Initiativen bieten auf ihren Webseiten ausführliche Informationen zu Bestattungsarten und -orten.“

Sternenkinder – Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. (fruehgeborene.de)

Seit 13. Mai 2013 dürfen Sternenkinder nach einer Gesetzesänderung unabhängig von ihrem Gewicht beim Standesamt gemeldet werden und offiziell einen Vornamen tragen. Eltern können eine offizielle Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Das ermöglicht es ihnen, ihrem Kind eine offizielle Existenz und die Würde eines Menschen zu verleihen. Dies kann bei der Bewältigung der Trauer helfen. Auch können durch die Gesetzesänderung seit 2013 alle Sternenkinder bestattet werden.

Wenn ein Sternenkind bei seiner Geburt mehr als 500 Gramm wiegt, dann besteht in Deutschland eine Bestattungspflicht. Die Beisetzung kann in einem Gemeinschaftsgrab auf dem Nordfriedhof Jena stattfinden. Die gemeinschaftliche Bestattung und eine Gedenkfeier wird hierfür über die Universitätsklinikum Jena organisiert. Dafür fallen In der Regel keine Kosten an.

Sie können aber auch auf Wunsch der Eltern in einem eigenen Grab oder im Familiengrab bestattet werden. Dann haben Eltern einen eigenen Erinnerungsort, der persönlicher ist als ein Gemeinschaftsgrab. Auch bei der Gestaltung des Grabsteins können sich Eltern einbringen und so gemeinsam ein besonderes Erinnerungsstück erschaffen. Und einen eigenen Platz an den Sie gehen können.

Alternativ kommen auch die sogenannten Bestattungswälder als Ruhestätte für Sternenkinder in Betracht. So bietet zum Beispiel der FriedWald eine kostenlose Grabstelle an einem Sternschnuppenbaum an. Es müssen lediglich die Kosten für die Beisetzung bezahlt werden.

Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten, dies kann telefonisch oder online, aber natürlich auch in der Klinik, bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro sein.

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