Erdbestattung
Die Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die klassische und war früher die weit verbreitetste Form der Bestattung. Bei dieser Art der Bestattung wird der Verstorbene auf einen Friedhof überführt und in einem Erdgrab beigesetzt. Die Erdbestattung ist die klassische und war früher die weit verbreitetste Form der Bestattung. Bei dieser Art der Bestattung wird der Verstorbene auf einen Friedhof überführt und in einem Erdgrab beigesetzt. Grundsätzlich kann zwischen zwei verschieden Grabarten unterschieden werden:
Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab steht Ihnen die freie Wahl eines Grabplatzes zur Verfügung. Allerdings ist die jeweilige Friedhofssatzung letztendlich dafür ausschlaggebend, welche Größe das Grab haben darf. Nach Ablauf der Mindestruhepflicht von 25 Jahren (in Jena), kann das Nutzungsrecht für das Grab auf unbefristete Zeit verlängert werden. Dabei ist es auch möglich, die Nutzungsrechte mehrerer Grabplätze, die nebeneinander liegen, zu erwerben. Diese Variante wird häufig von Familien gewählt und ist deswegen auch als Familiengrab bekannt.
Reihengrab
Beim Reihengrab steht es Ihnen nicht offen, einen beliebigen Platz auf dem Friedhof aussuchen zu können. Die Grabplätze werden vom jeweiligen Friedhof der Reihe nach vergeben. Die Möglichkeit, das Nutzungsrecht für die Grabstellen nach Ablauf der Mindestruhefrist zu verlängern, besteht grundsätzlich nicht. Es steht Ihnen frei, das Grab innerhalb der Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung, den eigenen Vorstellungen nach zu gestalten.